EU-Gerichtshof oder Efta-Gericht

Sie sei auf dem Weg, von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Zugeständnis einzuhandeln, dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung bilateraler Verträge zwischen Brüssel und Bern nicht der EU-Gerichtshof, vielmehr das Efta-Gericht das letzte Urteil sprechen solle. Damit würden nicht «fremde Richter» über die Schweiz entscheiden.

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Dies behauptet seit dem kürzlichen Besuch Junckers in Bern «unsere» Bundespräsidentin Doris Leuthard tagein tagaus. Mit der Faktenwahrheit nimmt es die Bundespräsidentin anlässlich der Verbreitung dieser vermeintlichen Erfolgsmeldung bemerkenswert wenig genau – ob aus Täuschungsabsicht oder aus Nichtwissen, mag die Öffentlichkeit entscheiden.

Die Fakten

Zunächst zu den allfällig zu behebenden Meinungsverschiedenheiten: Sie stehen in Zusammenhang mit jenem Rahmenvertrag, den endlich zu unterzeichnen die EU-Bürokratie Bern seit Monaten drängt.

Mit dem Rahmenvertrag soll unser Land Brüssel gegenüber zu drei Zugeständnissen verpflichtet werden: Als erstes müsse die Schweiz fortan alle EU-Gesetze, alle EU-Verordnungen, alle EU-Beschlüsse, die von Brüssel als «binnenmarktrelevant» bezeichnet werden, automatisch – also ohne jedes Recht auf eigene Beschlussfassung – übernehmen.

Als zweite Konzession müsse sich die Schweiz damit einverstanden erklären, bei Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung bilateral getroffener Vereinbarungen dem EU-Gerichtshof, also dem höchsten Gericht der Europäischen Union, das nicht mehr anfechtbare, höchstinstanzliche Urteil zu überlassen. Diese Konzession verspricht Doris Leuthard so abzuändern, dass nicht der EU-Gerichtshof, vielmehr das Efta-Gericht den letzten, nicht mehr anfechtbaren Entscheid über die Schweiz treffe.

Als dritte Konzession müsse Bern der EU ausdrücklich das Recht zugestehen, gegen die Schweiz Sanktionen – also Strafmassnahmen – einseitig verhängen zu können, wenn Bern ein Urteil des EU-Gerichtshofs (oder eben des Efta-Gerichts) einmal nicht übernehmen könne oder wolle – zum Beispiel dann, wenn in der Schweiz ein Volksentscheid Tatsache werde, der Brüsseler Vorgaben widersprechen würde.

Unterwerfungsvertrag

Seit diese drei der Schweiz zugemuteten Zugeständnisse ruchbar geworden sind, hat sich in weiten Teilen der Öffentlichkeit der Eindruck durchgesetzt, dass dieser «Rahmenvertrag» in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag ist. Denn er erniedrigt die Schweiz – bis heute noch bilaterale Verhandlungspartnerin auf gleicher Augenhöhe mit Brüssel – zur reinen Befehlsempfängerin.

Bundespräsidentin Leuthard behauptet nun also, diese Erniedrigung ausmerzen zu können, indem sie Juncker das Zugeständnis schon halbwegs abgerungen habe, dass eben nicht der EU-Gerichtshof, dass stattdessen das Efta-Gericht bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Brüssel und Bern über der Schweiz zu Gericht sitze. Damit, so Leuthard, sei das Problem, wonach «fremde Richter» über die Schweiz urteilen würden, behoben.

Mit dieser Behauptung streut sie den Schweizerinnen und Schweizern – recht arglistig – haufenweise Sand in die Augen.

Das Efta-Gericht

Das Efta-Gericht setzt sich aus drei Richtern zusammen. Je einen Richter ordnen Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein ab.

Die Schweiz hat keinen Sitz im Efta-Gericht.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Im Efta-Gericht sitzen nur Vertreter aus Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Den Beitritt zum EWR haben Volk und Stände der Schweiz am 6. Dezember 1992 indessen abgelehnt. Dass die Schweiz als Folge dieser Absage an den EWR keinen Richter in das Efta-Gericht abordnen darf, erklärt sich aus der Stellung des Efta-Gerichts gegenüber dem EU-Gerichtshof.

Der EU-Gerichtshof hat, schriftlich fixiert, ausdrücklich zwei Funktionen zu erfüllen: Einerseits ist er das höchste Gericht der EU – zuständig für die höchstinstanzlichen, nicht mehr anfechtbaren Urteile. Zweitens ist dem EU-Gerichtshof aber auch ausdrücklich die Aufgabe übertragen, gesamteuropäisch – nicht bloss innerhalb der EU – für die Vereinheitlichung des Rechts nach Vorgabe der EU zu sorgen.

Als Konsequenz dieser ihm übertragenen Rechtsvereinheitlichungs-Aufgabe hat dieser EU-Gerichtshof allen EU-Gremien ausdrücklich untersagt, irgend welche Gerichtsinstanzen anzuerkennen, deren Rechtsprechung nicht dem EU-Gerichtshof als höchster richterlicher Instanz untersteht. Das hat – eine von EU-Turbos konsequent verschwiegene Tatsache – z.B. zur Folge, dass die EU die Europäische Charta der Menschenrechte auf ausdrückliche Weisung des EU-Gerichtshofes nie hat unterzeichnen dürfen. Es ist seit Jahrzehnten Tatsache, dass die EU die Unterschrift unter die Europäische Menschenrechtserklärung nie gesetzt hat. Dies, weil der EU-Gerichtshof keine anderen, ihm gleichgestellten oder gar übergeordneten Gerichte duldet.

Der EU-Gerichtshof anerkennt folgerichtig das Efta-Gericht nur soweit, als dieses Efta-Gericht den EU-Gerichtshof als oberste, ihm übergeordnete gerichtliche Instanz in Europa respektiert. Um dies zu bezeugen, sind zum Efta-Gericht nur Richter aus EWR-Staaten zugelassen, weil der EWR-Vertrag den EU-Gerichtshof als oberste Gerichtsinstanz respektiert.

Die Schweiz ist nicht zugelassen

Diejenigen, die – wie Bundespräsidentin Doris Leuthard – angeblichen Schweizer Einfluss auf das Efta-Gericht glauben geltend machen zu können, begründen dies aus der Tatsache, dass der Vorsitzende des Efta-Gerichts, Prof. Carl Baudenbacher, Schweizer Bürger sei. Dies trifft durchaus zu, doch vertritt Professor Baudenbacher im Efta-Gericht auch nicht die Schweiz. Er ist von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein als Vertreter Liechtensteins in dieses Gremium abgeordnet worden. Selbstverständlich ist es einem EWR-Land nicht verwehrt, den Staatsbürger eines anderen Landes als seinen Richter beim Efta-Gericht zu ernennen. Dieser ist in seiner richterlichen Position dann aber Vertreter desjenigen Landes, das ihn ernannt hat – und nicht desjenigen, dessen Pass er auf sich trägt.

Als Land ist die Schweiz, weil nicht dem EWR angeschlossen, dem EU-Gerichtshof bis heute also nicht unterworfen. Weil dies so ist, wird ihr verwehrt, einen Richter ins Efta-Gericht abzuordnen.

Diese Zusammenhänge mögen kompliziert erscheinen. Sie sind indessen logisch. Und es besteht kein Zweifel, dass selbst Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard über diese Zusammenhänge und ihre rechtlichen Hintergründe ganz genau im Bild ist. Um so bedenklicher, dass sie dem Schweizervolk gegenüber verkündet, sie habe bei Juncker schon halbwegs erreicht, dass die Schweiz dem Efta-Gericht, nicht dem EU-Gerichtshof unterstellt werde, wenn ein Urteil zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Bern und Brüssel zu fällen sei.

In beiden Gerichten sitzen fremde Richter. In beiden Gerichten würden fremde Richter über die Anwendung von EU-Gesetzen in der Schweiz verbindlich entscheiden. Die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied hat keinen Sitz im Efta-Gericht. Wer diese Tatsache verschleiert, macht sich der bewussten Täuschung der Öffentlichkeit schuldig.

EU-No/US

Bild: pixabay.com

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